25 Jahre Dr. Offner, Milde & Partner – Kontinuität und Wandel
Dr. Herwig Offner und Wolfgang Milde gründeten 1998 in Gerlingen unser Unternehmen. Für die beiden Pioniere im Thema Outplacement lag von Beginn an der klare strategische Fokus auf der individuellen Beratung von Führungskräften und Spezialisten im Rahmen der beruflichen Neuorientierung. Heute, nach 25 Jahren der Kontinuität, sind wir als feste Größe am Markt nicht mehr wegzudenken. Unser großes Netzwerk zu Unternehmen, (Personal-)Beratern und Multiplikatoren und die Beratung bis zur neuen beruflichen Aufgabe gibt unseren Klienten ein Maximum an Sicherheit und Erfolg. Neue Tools und digitale Elemente in der Praxis der Beratung stehen für den Wandel in einem sich stetig verändernden Arbeitsmarkt.
25 Jahre Dr. Offner, Milde & Partner: Der stellvertretende Geschäftsführer der IHK Ludwigsburg Reiner Boucsein (5.v.r.) überreichte die Ehrenurkunde zum Jubiläum an (v.l.n.r.): Andrea Muth, Dr. Uwe Schubert, Karin Arnold, Henriette Seiler, Gabriela Hesselbarth, Dr. Annette Lindner-Felber, Holger Köninger und Dr. Markus Busenbach.
Dr. Offner, Milde & Partner - 10 Jahre Mitglied bei der American Chamber of Commerce
Outplacement ist nicht gleich Outplacement / Karriereberatung ist nicht gleich Karriereberatung
Unter der Überschrift bzw. dem Suchbegriff Outplacement-/ Karriereberatung finden Sie eine große Bandbreite an Dienstleistungen auf unterschiedlichstem Niveau.
Wofür stehen wir?
- Sie werden bei uns von erfahrenen Beratern mit langjähriger Führungserfahrung
und weitreichendem Netzwerk begleitet. - Dr. Offner, Milde & Partner ist seit 1998 eine auf das Thema Outplacement-/Karriereberatung spezialisierte Marke.
- Die Beratung ist individuell auf Sie zugeschnitten.
- Bei uns erhalten Sie eine Erfolgsberatung bis zum neuen Job
statt eines ergebnisoffenen Coachings.
Testen Sie uns. Diskret. Unverbindlich. Persönlich.
Lernen Sie uns in einem Informationsgespräch kennen.
Outplacement Beratungsleistung für Arbeitnehmer steuerfrei!
Ende 2020 hat der Gesetzgeber festgelegt, dass die Beratungsleistung eines Arbeitsgebers zur beruflichen Neuorientierung in Zukunft grundsätzlich steuerfrei ist. Dies gilt auch, wenn das Outplacement bzw. Newplacement von Dritten zum Beispiel einem erfahrenen Spezialisten im Bereich Outplacement, wie Dr. Offner, Milde & Partner aus Gerlingen erbracht wird.
Der Gesetzgebungsbedarf, den der Gesetzgeber im Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) aufgegriffen hat, ergab sich notwendigerweise aus geltendem EU-Recht (EuGH) und der aktuellen BFH-Rechtsprechung. Die Änderungen in § 3 Nr. 19 EstG stellt fest, dass die Outplacement Beratung für ausscheidende Mitarbeiter eines Unternehmens, auch wenn sie von Dritten erbracht wird, grundsätzlich steuerfrei ist. Damit ist die bisherige Auffassung der Finanzverwaltung, dass Aufwendungen des Arbeitgebers für eine Einzeloutplacement Beratung des sich in Trennung befindenden Mitarbeiters einen geldwerten Vorteil darstellt und als solcher auch zu versteuern ist, aufgehoben. Durch die Steuerfreiheit entfällt jedoch bei einem unternehmensfinanzierten Outplacement die bisherige Möglichkeit der Geltendmachung als Werbungskosten in der Steuererklärung des Mitarbeiters.
Die Änderung im EStG erlaubt es jetzt Unternehmen Outplacement Beratung im Zusammenhang mit einem Trennungsfall als begleitende Maßnahme anzubieten, ohne einer Erhöhung der Abfindungssumme und ohne steuerliche Belastung des Mitarbeiters. Diese Maßnahme trägt eindeutig zu einer konfliktreduzierten Trennungssituation bei.
Offen bleibt jedoch, wie die Finanzverwaltung den Gesetzeszusatz „Die Leistungen ……. dürfen keinen überwiegenden Belohnungscharakter haben“ auslegt. Unsere Empfehlung bleibt daher, jeden Einzelfall vom Steuerberater prüfen zu lassen.